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Stellungnahme des fnb zur S1 Leitlinie des DGfN

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe fnb Mitglieder,

am 20.4.2022 hat der Berufsverband der nephrologischen Ärzte, DGfN, auf ihrer Homepage die S1-Leitlinie für die „Anforderung an die Strukturqualität für intermittierende und kontinuierliche Nierenersatztherapie im Krankenhaus“ veröffentlicht.

In dieser Leitlinie wird für die pflegerische Versorgung der Begriff einer „Pflegeperson“ benutzt. Dieser Begriff ist im deutschsprachigen Gebrauch mit einer Laienpflege verbunden.

Diese Laienpflege soll bei der Versorgung von intensivpflichtigen Patienten eingefordert werden.

Dies kann nicht im Interesse der Patienten, Krankenhäuser und auch nicht der professionellen Pflege und Fachpflege liegen.

Wir haben in einer Stellungnahme eine Änderung eingefordert. In der Anlage ist unser Brief an die DGfN angehängt.

Die neue S1-Leitlinie könnt Ihr auf der Homepage der DGfN einsehen: www.dgfn.eu/bekanntmachungen-details/s1-leitlinie-strukturqualitaet-nierenersatztherapie-krankenhaus

Wir würden uns über zahlreiche Reaktionen freuen.

Der Vorstand fnb


Weitere Informationen

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