Was kann die Pflegekammer für uns Pflegekräfte tun?
In Rheinland Pfalz gibt es die Pflegekammer seit Anfang 2016, in Schleswig Holstein, Niedersachsen und Nordrhein Westfalen ist sie beschlossen und wird derzeit eingeführt. In Baden Württemberg findet Anfang 2018 eine Befragung unter den Pflegekräften statt, ob sie für eine Pflegekammer sind. In fast allen europäischen Ländern gibt es die Pflegekammer.
Die Kammer erstellt eine Berufsordnung.
Diese legt die Berufspflichten von Pflegekräften fest. Sie dient dazu, die Qualität der beruflichen Tätigkeit sicherzustellen und das Ansehen des Berufsstandes zu wahren. Sie fördert berufswürdiges Verhalten und soll dabei helfen, berufsunwürdiges Verhalten zu verhindern.
Die Kammer registriert alle Pflegenden.
In Deutschland ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung in der Pflege ausreichend, um den Beruf bis zum Ende der Laufbahn auszuüben. Ohne Verpflichtung, das Wissen durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir kennen weder die Anzahl der Pflegekräfte noch deren Qualifikationen. Mit einer Pflegekammer werden erstmalig alle Pflegekräfte registriert. So erhalten wir eine umfassende Übersicht des Berufsstandes nach Altersstruktur, Anzahl, Qualifikation und räumlicher Verteilung und können eine verpflichtende regelmäßige Fort- und Weiterbildung organisieren.
Die Kammer erstellt eine Weiterbildungsordnung.
Sie regelt die Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder und bietet Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen im Rahmen der Anerkennung ausländischer Weiterbildungsnachweise an. Sie fordert und fördert die Wiederaufnahme organisierten Lernens nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in dem erlernten Pflegeberuf mit dem Ziel, zusätzliche Kenntnisse zu erwerben, die die Berufsqualifikation erhöhen und zur Tätigkeit in speziellen Bereichen besonders befähigen.
Die Kammer gibt der Pflege eine Stimme.
Das heißt, sie kann mitbestimmen, nicht nur beraten wie bisher. In den entscheidenden Gremien der Gesundheitspolitik wird heute Politik für Pflegekräfte gemacht ohne Mitwirkung durch uns. Wir dürfen bisher höchstens beraten, haben aber kein Stimmrecht. Mit unseren Vertretern in der Pflegekammer haben wir das Recht, unsere berufsständischen Interessen selber zu vertreten. Bisher haben uns Ärzte, Gesundheitsökonomen, Juristen und Politiker vertreten. Mit der Kammer vertreten wir uns selber.
Ärzte, Apotheker und Psychotherapeuten haben jeweils Berufskammern und für ihren Berufsstand viel erreicht. Pflegekräfte stellen die größte Gruppe unter den Heilberufen dar und werden bis heute fremdbestimmt. Das wollen wir ändern. Geben Sie der Pflegekammer eine Chance und sagen Sie „Ja“ zur Pflegekammer. Pflegekammern, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, werden gehört, und damit hat unsere Stimme endlich auch politisches Gewicht.
Für den fnb, Christa Tast