Kompromiss zur Neuordnung der Pflegeberufe gefunden

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Kompromiss für das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ (Pflegeberufereformgesetz) verständigt. Das Gesetz wurde am 22.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Das bedeutet:

  1. Ab 2020 werden alle Schüler der bisherigen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege die ersten 2 Jahre gemeinsam ausgebildet.
  2. Im dritten Jahr können sie den neuen, europaweit anerkannten generalistischen Berufsabschluss wählen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sich auf Alten- oder Kinderkrankenpflege zu spezialisieren. Diese beiden Abschlüsse werden nicht europaweit anerkannt.
  3. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, schließt nach 3 Jahren als „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ ab, wer sich im 3. Jahr spezialisiert, mit Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in oder Altenpfleger/in.
  4. Nach 2 Jahren gibt es für alle eine Prüfung. Diese Zwischenprüfung wird von allen Bundesländern als Pflegeassistenzausbildung anerkannt.
  5. Erstmals sind in der Pflege vorbehaltene Tätigkeiten festgelegt wie die Erhebung des Pflegebedarfs, die Planung der Pflegeversorgung und die Überprüfung der Pflegequalität.

Bis zum 31.12.2025 sollen die Ausbildungsgänge durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) evaluiert werden. Haben dann mehr als die Hälfte der Azubis den generalistischen Abschluss gewählt, werden die eigenständigen Berufsabschlüsse in Altenpflege und Kinderkrankenpflege nicht mehr fortgesetzt. Der Deutsche Pflegerat und fast alle Berufsverbände haben die Generalistik in der Ausbildung gefordert und hoffen sehr, dass die Auszubildenden sich mit großer Mehrheit für diesen Ausbildungsgang entscheiden werden.

Für den fnb, Christa Tast