Stellungnahme des fnb zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit

Stellungnahme des fnb - Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit - Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegeintensiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung-PpUGV).

Der Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e.V. (fnb) schließt sich der Stellungnahme der AWMF vom 02.05.2018 an und unterstützt das Anliegen einer spürbaren Verbesserung der Situation der Pflege in Krankenhäusern durch Einführung wissenschaftsbasierter Pflegepersonal Untergrenzen.

Wir bedauern, dass die Pflegepersonal Untergrenzen zunächst nur für pflegesensitive Krankenhausbereiche festgelegt werden sollen in denen Leistungen der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Neurologie sowie Herzchirurgie erbracht werden.

Nephrologische Pflege im Krankenhaus arbeitet hochspeziell Fachübergreifend mit nahezu sämtlichen Disziplinen der stationären Patientenversorgung zusammen.
Nephrologische Pflege hat sich weit über einen technologisch organisatorisch orientierten Arbeitsablauf hinaus zu einem hochkomplexen Berufsbild in der Pflege entwickelt.
Nierenersatz- und extrakorporale Sonderverfahren erfordern die enge Zusammenarbeit von Nephrologen, Neurologen, Chirurgen, Transplantationsmedizinern, Onkologen, Pädiatern und Anästhesisten im peripheren und Intensivmedizinischen Bereich.

Hochspezialisierte Kompetenzen sowie Kenntnisse über Begleit- und Folgeerkrankungen, dem Erkennen von situations- und verfahrensspezifischen Gefahren und dem Vermeiden von Komplikationen sind neben einer präventiven Patientenbetreuung und eventuell später erforderlicher Schulung für Heimverfahen (CAPD, Heim Hämodialyse) nur ein Teil der Aufgaben der nephrologischen Pflege in der Begleitung der uns anvertrauten Patienten. Dies spiegelt sich auch in der Erfordernis der vorhandenen Fachweiterbildung für Pflegekräfte in der Nephrologie wieder.

Die Festlegung einer Personaluntergrenze ist aus der Besonderheit der komplexen Krankheitsbilder und Verfahren schwierig zu ermitteln. Bei der Ausarbeitung dieser Untergrenzen ist eine multiprofessionelle Zusammenarbeit erforderlich. Dazu würde Ihnen der Fachverband mit seiner Expertise gerne zur Verfügung stehen.
Eine Abspaltung der Nephrologie aus den o. g. „pflegesensitiven Bereichen“ der Krankenhäuser ist aus unserer Sicht nicht zielführend und führt zu einer pflegerischen Unterversorgung mit daraus resultierender möglicher Gefährdung der Patienten in diesem essentiellen Versorgungsbereich des Krankenhaus.

Vorstand des fnb - Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e.V.


Weitere Informationen und Dokumente

Stellungnahme des fnb zum Referentenentwurf des BMG / 51,07 kB

Original-Entwurf des Staatssekretärs