Stellungnahme des fnb zur Kritik der DGfN am Dialyse-Pflege-Standard (DPS)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe fnb Mitglieder,

nachdem der Fachverband nephrologischer Berufsgruppen (fnb) im Mai 2023 den Dialyse-Pflege-Standard (DPS) veröffentlicht hat, haben wir uns auf eine inhaltliche Diskussion mit unseren Mitgliedern, sowie allen an der Versorgung von nephrologischen Patienten beteiligten Berufsgruppen gefreut. Mit den Mitgliedern des fnb gab dazu einen regen Austausch.

Mit großem Bedauern haben wir von der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) folgende Stellungnahme (Stellungnahme der DGfN zum „Dialyse-Pflege-Standard“ des fnb) erhalten.

Aus unserer Sicht müssen wir folgende Punkte in der Stellungnahme kommentieren:

„… Die DGfN kann den „DPS“ des fnb e. V. weder als eigenständigen Standard für die Pflege in der ambulanten und stationären Dialysetherapie, noch als Ergänzung oder Erweiterung des etablierten und regelmäßig überarbeiteten Dialysestandards der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie anerkennen, da dies einer Konsentierung unter allen an dessen Erstellung beteiligten Personen und Organisationen einschließlich des Vorstands der DGfN bedarf.“

  • Ein Pflegestandard wird von pflegerischen Experten für die Pflege veröffentlicht.
  • Andere Berufsgruppen könnten inhaltliche Expertise aus ihrem Fachgebiet einbringen.
  • Ein Pflegestandard benötigt keine Genehmigung anderer Berufsgruppen.
  • Seitens der DGfN wurde bis heute keine inhaltlichen Änderungswünsche an den fnb schriftlich eingereicht.

„… Der Vorstand der DGfN hat daher eine Erweiterung des Dialysestandards um die pflegerischen Aspekte der Hämodialyse und Peritonealdialyse veranlasst, die sowohl ambulante als auch stationäre und teilstationäre Versorgungsbereiche umfassen soll, welche sich in zahlreichen Aspekten, wie z. B. der Patienten-Morbidität und der damit verbundenen Pflegekomplexität sowie auch hinsichtlich der Anforderungen an die Personalbemessung, deutlich unterscheiden können. Der fnb e. V. wurde zur aktiven Teilnahme an der Weiterentwicklung des Dialysestandards der DGfN eingeladen, wobei das mit pflegerischer Expertise entwickelte ‚DPS‘-Positionspapier des fnb e. V. als Arbeitsgrundlage für die Weiterentwicklung des Dialysestandards dienen kann.“

  • Nach jahrzehntelangen Bemühungen vonseiten der Pflege ist es dem fnb nicht gelungen als Partner im Dialysestandard verbindliche Qualifikations – Quantifikationsanforderungen in der Versorgung von nephrologischen Patienten gemeinsam zu veröffentlichen.
  • Für den ärztlichen Bereich sind solche Anforderungen schon seit langen vergütungswirksam festgelegt.
  • Sollte die DGfN die Überarbeitung des Dialysestandards um verbindliche Qualifikations – Quantifikationsanforderungen in der Versorgung von nephrologischen Patienten anstreben, ist der fnb weiterhin zu einer Zusammenarbeit bereit.

Wir werden Sie über die Homepage des fnb über alles Weitere informieren.

Auf Ihre Kommentare, Kritik und Fragen sind wir sehr gespannt.

Ina Wiegard-Szramek, Vorstandsvorsitzende
Matthias Eikelmann, stellv. Vorstandsvorsitzender


Weitere Informationen

Stellungnahme der DGfN zum „Dialyse-Pflege-Standard“ des fnb